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   LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19   

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https://dejure.org/2020,85271
LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19 (https://dejure.org/2020,85271)
LG Flensburg, Entscheidung vom 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19 (https://dejure.org/2020,85271)
LG Flensburg, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - I Ks 115 Js 10256/19 (https://dejure.org/2020,85271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 20 StGB, § 52 StGB, § 211 Abs 1 StGB, § 211 Abs 2 StGB, § 1 Abs 1 GewSchG
    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige Beweggründe trotz Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    Die Kammer verkennt insoweit nicht, dass bei Tötungen eines sich abwendenden Ehepartners nicht stets niedrige Beweggründe anzunehmen sind; vielmehr muss die Wut oder Verzweiflung insbesondere über ein Verlassenwerden nicht immer unbegreiflich sein und daher sittlich auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH vom 07.05.2019, 1 StR 150/19, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    Dies kann insbesondere dann abzulehnen sein, wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen ist und der Täter sich dessen beraubt sieht, was er eigentlich nicht verlieren will, und ihn infolgedessen Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit zu der Tat antreiben (BGH vom 15.05.2003, 3 StR 149/03, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Seite; Vorstellungen der

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    Dieses gilt auch unter Berücksichtigung seiner soziokulturellen Herkunft, seiner lebensgeschichtlichen Erfahrungen mit häuslicher Gewalt durch die Erziehungsansätze seines Vaters und generell seiner Verwurzelung in einer patriarchalischen Weltanschauung.Denn der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist stets den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe zu entnehmen, welche die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt; die Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis oder in einer bestimmten Glaubensform kann deshalb nur ganz ausnahmsweise die Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe rechtfertigen (BGH, 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92-93).
  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    In subjektiver Hinsicht muss schließlich hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527-528); die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewusste Antriebe gewesen sein.
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (vgl. statt vieler BGH v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    Bei Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (vgl. BGH, 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691-693).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19
    Die - rechtliche - Bewertung der Handlungsantriebe als niedrig braucht der Täter allerdings nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Wertung kommt es nicht an, soweit er an einer zutreffenden Wertung nicht aufgrund eines Persönlichkeitsmangels oder - im Falle eines Täters ausländischer Herkunft - einer so intensiven Verhaftung in den in seiner Heimat gelebten Anschauungen, die bereits einer Aufnahme und eines Nachvollziehens der in Deutschland gültigen sozialethischen Bewertungen seines Motivs entgegenstehen, gehindert ist (BGH 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466-1468).
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